Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Sollte dennoch etwas offenbleiben, steht Ihnen das Team der Musikschule auch persönlich zur Verfügung.
Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterinnen und/oder Vertreter erforderlich. An-, Ab- und Ummeldungen werden erst mit der Bestätigung der Kreismusikschule Bautzen rechtswirksam – jeweils zu dem im Vertrag oder in der Kündigungsbestätigung genannten Zeitpunkt.
Nach unserer Eingangsbestätigung per E-Mail wird Ihr Kind bzw. werden Sie zunächst auf einer Warteliste geführt. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es – je nach Instrument oder Angebot – zu Wartezeiten kommen, in Einzelfällen auch bis zu einem Jahr oder länger. Wir melden uns entsprechend bei Ihnen, sobald ein entsprechender Platz frei wird.
Für regelmäßiges Üben ist ein Instrument zu Hause erforderlich. Leihinstrumente in verschiedenen altersgerechten Größen – mit Ausnahme von Klavieren – können gegen Gebühr ausgeliehen werden (siehe Entgeltordnung, Anlage 1, Punkt 4).
Nein. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten usw.) haben die Schülerinnen und Schüler selbst Sorge zu tragen.
Idealerweise täglich, im Zeitumfang dem jeweiligen Leistungsstand angepasst und in Absprache mit der Lehrkraft. So können die Leistungen kontinuierlich verbessert und Fortschritte gesichert werden.
An der Musikschule gibt es viele verschiedene Ensembles. Die Teilnahme wird über die jeweilige Lehrkraft abgestimmt.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Voraussetzung ist eine Anmeldung für das neue Unterrichtsfach sowie freie Kapazitäten im gewünschten Bereich. Über den Wechsel entscheiden die jeweiligen Fachbereichsleiterinnen und -leiter.
Der Unterrichtsvertrag kann jeweils zum 31.07. beendet werden. Die Abmeldung muss dafür spätestens bis zum 15.05. bei der Kreismusikschule Bautzen eingehen und kann per Brief, E-Mail oder Online-Abmeldung erfolgen.
Für alle Verträge gilt: Das Schuljahresentgelt wird auf 12 Monate verteilt – vom Beginn des Schuljahres im August bis zum Ende im Juli des darauffolgenden Jahres. Daher erfolgt auch in den Monaten Juli und August eine Abbuchung. Unabhängig von Ferien oder Feiertagen bleibt das monatliche Entgelt stets gleich.
In der Regel werden Ausfallstunden nachgeholt. Grundsätzlich erfolgt hierzu eine individuelle Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Daraus kann sich ein Anspruch auf Erstattung ergeben (siehe Punkt 6 der Entgeltordnung). Die Erstattung erfolgt nach einem Antrag des Schülers.
Fällt eine Lehrkraft längerfristig aus, bemüht sich die Kreismusikschule Bautzen um eine Vertretung. Unterrichtsausfälle werden im laufenden Schuljahr dokumentiert. Wurden weniger als 36 Einheiten erteilt, erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres eine Verrechnung bzw. Erstattung nach Beantragung durch den Schüler.
Bitte informieren Sie bei einer Verhinderung die jeweilige Lehrkraft oder das Schülerbüro per Nachricht.
Die Unterrichtszeiten im Einzel-, Paar- und Gruppenunterricht werden individuell in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbart. Beim Klassenunterricht können die Zeiten bereits im Vorfeld genannt werden, sodass Schülerinnen und Schüler oder Eltern gezielt eine passende Zeit auswählen können.
In der Regel informieren die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler selbst.
In den Ferien findet kein Unterricht statt. Es gelten die vom Freistaat Sachsen festgelegten Ferientermine sowie die gesetzlichen Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage in der jeweils gültigen Fassung.
Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. In der Regel werden sie in 12 gleichen Monatsraten fällig (siehe Punkt 3 der Entgeltordnung).