Eigenbetrieb Kreismusikschule/ Kreisvolkshochschule Bautzen
Die Kreismusikschule Bautzen und die Kreisvolkshochschule Bautzen werden gemeinsam als kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Bautzen geführt.
Damit unterliegt die Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule den entsprechenden kommunalrechtlichen Vorgaben. Mit der Veröffentlichung wichtiger Satzungen und Jahresabschlüsse möchten wir nachvollziehbar und transparent über die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Eigenbetriebes informieren.
Betriebssatzung
Die rechtliche Grundlage für die Organisation und Führung des Eigenbetriebes bildet die Betriebssatzung für die Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen.
Die Satzung regelt unter anderem die Rechtsstellung und Aufgaben des Eigenbetriebes, seine Organisation, die Zuständigkeiten der Betriebsleitung sowie die Aufgaben der zuständigen Gremien.
- Betriebssatzung für die Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen
(vom 28.03.2022) - Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen
(vom 08.12.2025)
Jahresabschlüsse
Mit den Jahresabschlüssen informiert der Eigenbetrieb über seine wirtschaftliche Entwicklung und die Verwendung seiner finanziellen Mittel. Die Abschlüsse werden geprüft und nach der Feststellung durch den Kreistag veröffentlicht.
Die Jahresabschlüsse werden nach ihrer Prüfung und Feststellung fortlaufend auf dieser Seite ergänzt.
Gebührensatzungen
Für die beiden Betriebsteile des Eigenbetriebes gelten eigene Gebührensatzungen: